FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
Wahl
2006Rechtliche Grundlage für diesen Antrag ist § 29 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO). Danach kann eine in der Vertretung (Stadtrat, Kreistag) vertretene Partei oder Wählergruppe bei der Wahlleitung die Feststellung des Wahlausschusses verlangen, ob für sie die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) (Befreiung von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften) zutrifft. Diese Feststellung hat der Wahlausschuss unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Verzögern) zu treffen.
Wir haben dieses mit der Kontinuität der politischen Arbeit begründet. Bei den drei Personen, die gegen eine Auflösung gestimmt hätten - mit dem Vorsitzenden und dem Kassenwart zwei der drei Vorstandsmitglieder, darunter der Mandatsträger der FWG im Kreistag und im Stadtrat) , handele es sich genau um die drei Unterzeichner des jetzt eingereichten Wahlvorschlages, die sich jetzt öffentlich in einer Pressemitteilung zu einer Weiterführung der politischen Arbeit der "alten" FWG bekannt hätten, so die Vertrauensperson unseres Wahlvorschlages in den Wahlausschüssen. Ohnehin sei klar, dass mit der Auflösung der FWG keine politische Richtungsänderung gegeben sein konnte, sonst hätten diejenigen, die für die Auflösung stimmten (darunter kein Vorstandsmitglied), sich einen neuen Vorstand wählen und die Richtung ändern müssen. Letztlich sei es aus seiner Sicht bei der Auflösung der FWG als Verein lediglich um persönliche Querelen von untergeordnetem öffentlichen Interesse gegangen.
Im Kreiswahlausschuss sind dieser Vertreter (Amtsblatt des Landkreises Nr. 29/2006) Christa Hubensack, Eberhard Menzel, Barbara Ziegenbein, Gudrun Bolte, Gertrud Westland, Jan-Peter Köllen. Neben dem Kreiswahlleiter, dem ersten Kreisrat Gero Geißlreiter sind jeweils zwei Vertreter von der SPD und der CDU und jeweils ein Mitglied von der FDP und den Grünen benannt. (Anmerkung: Im politischen Gremium Kreistag haben die SPD-Fraktion und der einzelmandatierte FWG -Vertreter zusammen die Mehrheit der Stimmen; dabei hat die SPD-Fraktion dem FWG - Vertreter einen ihrer stimmberechtigten Sitze im Ausschuss für Abfall und Bodenschutz überlassen).
Im Stadtwahlausschuss sind dieser Vertreter (Amtsblatt des Landkreises Nr. 17/2006) Edeltraud Dernedde, Rolf Lotze, Gudrun Bolte, Monika Wolf, Nele Rordorf und Maria Capito. Neben dem Stadtwahlleiter Bürgermeister Becker sind jeweils 2 Mitglieder von der SPD und der CDU sowie jeweils ein Mitglied von der FDP und den Grünen benannt. (Anmerkung: Im politischen Gremium Stadtrat hat die SPD-Fraktion die Mehrheit der Stimmen).
Mit zwei Ausnahmen - die wir nicht weiter recherchiert haben - handelt es sich bei diesen Mitgliedern der Wahlausschüsse um auf Vorschlag der jeweiligen Parteien in den Rat oder den Kreistag gewählte Mandatsträger dieser oder der letzten Wahlperiode, um aktive Funktionsträger ihrer Parteien bzw. um nächste Angehörige oder Lebenspartner dieses Personenkreises. Soweit uns bekannt, befindet sich darunter kein Jurist. Diese Zusammenhänge waren uns bei Stellung unseres Antrages bekannt.
Es ist für uns selbstverständlich, dass der Wahlausschuss trotz dieser teilweise klar erkennbaren Parteipräferenzen seiner Mitglieder unparteiisch entscheiden kann, dies auch tun muss und dass wir darauf auch vertrauen dürfen. Wäre es anders, hätten wir diesen Antrag als von vorneherein aussichtslos gar nicht erst gestellt.
Nach offenbar sorgfältiger juristischer Prüfung und Vortrag durch den Kreiswahlleiter (der als Erster Kreisrat des Landkreises Osterode am Harz über die durch Prüfung erworbene Befähigung zum Richteramt verfügt), schlug dieser sodann vor, dem Antrag zu entsprechen und stimmte ihm auch selbst zu, die beiden von der SPD benannten Vertrauenspersonen folgten dieser Beschlussempfehlung, alle anderen stimmten dagegen. Der Antrag wurde somit mit 4 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Sitzung des Stadtwahlausschusses am 10. Juli 2006: Der Antrag wurde im Wortlaut verlesen. Der anwesenden Vertrauensperson des Wahlvorschlages der FWG wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
Der Stadtwahlleiter, als direkt gewählter Bürgermeister kein Jurist, trug vor, er habe diese Frage sorgfältig durch seine Verwaltung prüfen lassen und sich zusätzlich auch extern beraten zu haben. Er schlug sodann vor, dem Antrag zu entsprechen und stimmte ihm auch selbst zu, alle anderen Mitglieder des Wahlausschusses stimmten dagegen. Der Antrag wurde somit mit 1 zu 6 Stimmen abgelehnt.
14. 12. 2009
Dem kann die FWG nur zustimmen, denn auch wir konnten nicht in allen Wahlkreisen bei der Landkreiswahl antreten, obwohl wir im Gremium Kreistag sogar bereits vertreten waren. Ein Klage gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses mit dem Ziel einer Wiederholung der Wahl wäre erst nach der Wahl möglich gewesen. Dabei müssen allerdings zwei Hürden übersprungen werden. Die erste, nämlich die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Wahlausschusses, wäre leicht zu nehmen gewesen. Die zweite dagegen, nämlich der Nachweis, dass sich dies relevant auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat, wäre unüberwindlich gewesen (außer, wir hätten keine Unterschriften eingereicht, dann hätte die Wahl wohl wiederholt werden müssen). Nachzuweisen wäre dies allenfalls durch eine professionelle Meinungsumfrage im Vorfeld der Wahl gewesen, die auf kommunaler Ebene insbesondere für Freie Wählergemeinschaften ohne Bundes- und Landespartei im Rücken unfinanzierbar ist.
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