FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
die Stadt Osterode entsendet Vertreter in die Aufsichtsräte bzw. Gesellschafterversammlungen von Unternehmen privaten Rechts, an denen sie Anteile hält wie z. B. die Kreiswohnbau GmbH oder die Harzenergie GmbH & Co. KG. Entsandt werden Ratsmitglieder, die vom Unternehmen die dort üblichen Aufsichtsratsvergütungen erhalten. Da dies erhebliche Summen sein können, und Ratsmitglieder lediglich als Vertreter der Einwohner agieren, regelte dazu bis zum Herbst 2005 der § 111 Abs. 7 der niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO): "Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts sind an die Gemeinde abzuführen, soweit sie über das Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung hinausgehen".
Offen blieb bei dieser Formulierung, wer das Maß der Angemessenheit festlegen soll und nach welchem Verfahren. Kein Wunder, dass gar nichts geregelt wurde und Rats- und Kreistagsmitglieder ihre Aufsichtsratsbezüge in voller Höhe für sich vereinnahmen konnten.
Ich wundere mich, dass darüber in Osterode erst zweieinhalb Jahre später entschieden wird. Der Rat hat den heutigen Beschlussvorschlag erst in der letzten Woche erhalten, und heute wird bereits entschieden; so schnell kann das also gehen, der Rat hätte also genauso gut bereits im Januar 2006 (also noch vor der Kommunalwahl) entscheiden können. Andere Vorschriften der NGO, die in der gleichen Landtagssitzung novelliert wurden, sind in Osterode schließlich längst umgesetzt worden, so z. B. die Einführung der doppelten Buchführung. Was hat Sie, Herr Bürgermeister, denn so lange zögern lassen, oder haben Sie von dem neuen § 111 Abs. 7 kürzlich eher zufällig erfahren? Ich möchte Sie jedenfalls herzlich und aus gegebenem Anlass bitten, systematisch prüfen zu lassen, ob sich die Verwaltung der Stadt Osterode überhaupt an die NGO hält und evtl. weiter noch vorhandene Defizite umgehend abzustellen. Ich bitte, diesen Wunsch zu Protokoll zu nehmen. Schließlich werden ja auf jeden Hartz IV Empfänger neue Vorschriften des Sozialgesetzbuches 2 auch sofort angewendet und nicht erst mit einem Zeitverzug von 880 Tagen.
Was angemessen ist oder nicht, das ist natürlich ein weites Feld, und diese Einschätzung trägt auch stark subjektive Züge. Die Qualifikation spielt keine Rolle, als Ratsmitglied muss man lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine wesentliche Information zur Beurteilung der Angemessenheit fehlt in der Vorlage, nämlich die Zahl der jährlichen Sitzungen. Diese beträgt nach meiner Information 4 pro Jahr, so dass der Bürgermeister beim Aufsichtsrat der Harzenergie 750 Euro pro Sitzung für angemessen hält. Mit dieser Einschätzung dürften Sie in Osterode ziemlich alleine dastehen, Herr Bürgermeister. Ich war selbst einmal als Kreistagsabgeordneter in einem Aufsichtsrat, ich habe dort 100 Euro pro Sitzung plus Fahrtkostenerstattung bekommen. Da habe ich mich schon richtig drüber gefreut. Meine Telefon- und Internet - Flatrate für die ganze Familie kostet ca. 50 Euro im Monat, dafür reicht bereits meine Aufwandsentschädigung als Ratsherr vollkommen aus. Ich beantrage also, das Maß der angemessenen Aufwandsentschädigung für die Vertretungstätigkeit in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts auf 100 Euro pro Sitzung plus Fahrkostenerstattung gemäß Bundesreisekostengesetz festzusetzen, für den Vorsitz im Aufsichtsrat das Doppelte, für den stellvertretenden Vorsitz das Eineinhalbfache.
Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.
FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/ngo1117.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de