FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
In den Podiums-Stellungnahmen der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften wies der Vertreter der SPD-Fraktion darauf hin, dass er selbst lange Jahre Leiter einer Schule mit einer 5 km entfernten Außenstelle gewesen sei. Dies stelle hohe organisatorische Anforderungen an das Kollegium, welches die Hauptlast einer derartigen Lösung zu tragen habe. Bewegen zwischen den Außenstellen würden sich nämlich die Lehrer, nicht die Schüler. Der Vertreter der FWG wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kreisverwaltung darauf hinauslaufe, dass die Schüler aller Schulformen in vorhandenen Unterrichtsräumen beschult werden. Bis auf das Gymnasium könnten alle Schulformen an einem Standort eingerichtet werden, was insbesondere für die derzeit an zwei Standorten untergebrachten Hauptschulen auch als Chance gesehen werden könne, auf Dauer eine pädagogisch sinnvolle Schulgröße zu erreichen. Dies sei bereits im 1996 beschlossenen Schulentwicklungsplan als Ziel vorgegeben worden. Ebenso könnten die derzeit in Förste betriebenen Sprachheilklassen der Wartbergschule dieser wieder am Standort Osterode angegliedert werden.
Eine Außenstelle des Gymnasiums ließe sich nur durch einen Anbau vermeiden - dieser stünde angesichts rückgehender Schülerzahlen bereits in wenigen Jahren wieder leer- oder durch Aufstellen von Schulcontainern. Letzteres bedeute nicht nur, dass dann anderswo vorhandene Unterrichtsräume leerstünden. "Containerunterricht ist auch bei weitem weniger schön als Unterricht in einem festen Gebäude", wandte sich Dr. Wegener (FWG) an die zahlreich erschienenen Schüler. Im übrigen werde er sich bei seiner Entscheidung an Art. 3 Grundgesetz orientieren, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, und insofern alle Schulformen gleichbehandeln. Jeder Mensch habe das Recht auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Schulausbildung. Er bat insbesondere um einen sorgsamen Umgang mit der Schulform Hauptschule: Seinem Eindruck nach sei der durch die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen mittlerweile angerichtete Schaden beträchtlich.
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