FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
Vorbemerkung
Die Gipskarstlandschaft in Südniedersachsen und hier besonders im Landkreis Osterode ist europaweit einmalig. Das fällt Besuchern von außerhalb bisweilen eher auf als denjenigen, die hier leben und sich an diese Landschaftsbestandteile von höchst eigenartiger Schönheit gewöhnt haben.In geologischen Zeiträumen gedacht wird diese Landschaft "bald" wieder verschwunden sein. Der Gips wird ausgewaschen und mit dem Wasser abtransportiert, es bilden sich Höhlen, die einstürzen können und dann Erdfälle bilden. Diese hügelige Landschaft ist charakteristisch für den Gipskarst bei Osterode - Lebensraum u. a. für eine Vielzahl von Fledermausarten und für eine spezielle Flora. Aufgrund dieser Auswaschungsprozesse wird der Gipskarst bei Osterode in etwa 10 000 Jahren wohl wieder verschwunden sein - 330 Menschengenerationen könnten sich also noch daran freuen, wenn, .....
Ja, wenn da nicht der Gipsabbau wäre. Gipsabbau bedeutet Arbeitsplätze, und die sind insbesondere in einer strukturschwachen Region überaus wichtig. Gips kommt z. B. im Innenausbau zur Anwendung (z. B. Gipskartonplatten). Mit Wasser angemischt, einmal umgerührt, entsteht eine gut verarbeitbare Masse, die nach etwa 30 Minuten abgebunden ist. Mittels moderner Abbaumethoden, wie sie vor wenigen Jahrzehnten noch unvorstellbar waren, können heute Millionen Tonnen Gips in wenigen Jahren "weggehauen" werden, entsprechend große Löcher in der Landschaft lassen sich z. B. am Lichtenstein bei Osterode besichtigen. Ob heute Ersatzstoffe, z.B. Gips aus der Rauchgasentschwefelung (REA-Gipse) in ausreichender Menge zur Verfügung stehen oder nicht, das ist übrigens eine ebenfalls vieldiskutierte Frage: Falls ja, wäre der Abbau aus Sicht der Rohstoffversorgung überflüssig.
Die Seiten beschäftigen sich mit den Fragen, die sich daraus ergeben und meine Position dazu: Abbauen = Arbeitsplätze und Rohstoffversorgung oder Erhalten = Naturschutz und Freude an unsere schönen Heimat für viele Generationen?
Wirklich hochinteressant wird dieses Thema aber auch dadurch, weil hier ein sehr allgemeines Interesse gegen konkrete, erhebliche wirtschaftliche Interessen steht: Beide Interessen sind berechtigt, es muss also abgewogen werden und zwar ausschließlich durch staatliche Stellen. Darauf zu achten, dass dabei immer alles mit rechten Dingen zugeht, auch an unsere Kinder und Nachkommen zu denken, auf unsere eigene Heimat zu achten, dass sind Themen, die mich als auf Vorschlag einer Wählergemeinschaft im Landkreis Osterode am Harz gewählten Kreistagsabgeordneten besonders interessieren
Viel Spaß beim Lesen dieses Schwerpunktes!
1994 trat das Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen in Kraft, in selben Jahr war auch Landtagswahl. Eine in Bodenwerder ansässige Firma wollte am Lichtenstein Gips abbauen, die Naturschützer wollten das nicht, die Stadt Osterode versuchte, durch einen Flächennutzungsplan den Abbau dort zumindest zu verzögern. Ich stelle die damalige Diskussion dar durch zwei Leserbriefe, die ich damals schrieb. Auch wenn sich das eine oder andere Detail mit meinem heutigen Wissenstand vielleicht etwas anders darstellt - die grundlegende Fragestellung wird deutlich. Es wird auch deutlich, wie hilflos man sein kann (die aufgeworfenen Fragen wurden selbstverständlich nicht öffentlich beantwortet), wenn man als "Normalbürger" versucht, die Dinge zu beeinflussen.
Im einem Leserbrief vom 28. 10. 1993 zum Gipsabbau am Lichtenstein und einem weiteren Leserbrief vom 5. 2. 1994 ("Nach uns die Sintflut?") wurde die Frage aufgeworfen, wieso eigentlich ein 1981 in Aschenhütte geschlossener Vertrag den Erhalt des Lichtensteins vorsah und nur sieben Jahre später doch Gipsabbau am Lichtenstein zugelassen werden sollte, wie es eigentlich zu dem sogenannten Gipskompromiss gekommen war, der dem Regionalen Raumordnungsprogramm 1988 voranging (Erhalt des Hainholzes gegen Abbau am Lichtenstein).
Am 8. 2. 1999 stand dann das neue Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osterode auf der Tagesordnung des Kreistages. Für mich - seit 1996 auf Vorschlag einer Wählergemeinschaft einzelmandatiert im Kreistag - die Gelegenheit, in den Entscheidungsgremien endlich selbst mitzumischen, Bilanz zu ziehen, die Geschichte des Konfliktes aufzuarbeiten und grundsätzlich Position zu beziehen. Es war eine meiner längsten (20 Minuten) und engagiertesten Reden, die ich je im Kreistag gehalten habe, ich empfehle diese Rede zum regionalen Raumordnungsprogramm 1999 des Landkreises Osterode am Harz zur Lektüre. Diesem Raumordnungsprogramm stimmte ich nicht nur zu, ich bedankte mich sogar dafür. "Wir sind es Europa und der Welt schuldig, für den Erhalt der Forstabteilung 8 am Lichtenstein zu kämpfen", stellte ich im Kreistag zu einem zentralen Punkt in diesem RROP fest: Die insgesamt bisher für den Gipsabbau vorgesehenen Mengen sollten die Obergrenze darstellen; Genehmigung für Abbau an Stelle x nur gegen Verzicht auf Abbau an Stelle y auf Basis gleicher Mengen verwertbaren Gipsgesteins (Mengenbilanz). Der Kreistag stimmte dem RROP einstimmig zu.
Gleichwohl ging es nur 15 Monate später, am 15 Mai 2000 bereits wieder um ein anderes Filetstück, den Röseberg Ost bei Walkenried. Ein gipsabbauendes Unternehmen habe vergessen, rechtzeitig seine Interessen anzumelden, und es "müsse dem Unternehmen erlaubt sein, einen Fehler zu korrigieren", so der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag.
Deutlicher konnte die SPD im Kreistag nicht ausdrücken, dass sie das Wesen der Raumordnung nicht richtig (also im Sinne des Gesetzestextes) verstanden hatte. In der Raumordnung geht es nämlich - Fläche für Fläche - um die Frage, welches Interesse dort überwiegt, wobei die Interessen (z. B. Natur und Landschaft oder Rohstoffgewinnung) ganz abstrakt - unabhängig von konkreten Nutzern - diskutiert werden. Ob ein konkretes Unternehmen auf einer Fläche tatsächlich abbauen will oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Diese Abwägung war aber nur 15 Monate vorher im Kreistag einstimmig (also mit den Stimmen der SPD) für das Gebiet Röseberg Ost entschieden worden: Dort war ein Vorrang für Natur und Landschaft vorgesehen. Die einzig neue Information, die es seitdem gab, dass nämlich ein Unternehmen dort Gips abbauen wollte, war für den raumordnerischen Abwägungsprozess unerheblich, ich sah daher keinen Grund, meine Meinung zu ändern. Ich lehnte das von Verwaltung beantragte Zielabweichungsverfahren vehement ab. Beim Gebiet Röseberg Ost handelt es sich um eine der schönsten Flächen im Landkreis, argumentierte ich am 15. Mai 2000 in einer Rede zum Zielabweichungsverfahren nach § 12 NROG (Röseberg Ost) im Kreistag, wer dort den Abbau zulässt, steht eines Tages wieder vorm Hainholz. Damit allerdings blieb ich bis auf zwei weitere Gegenstimmen und zwei Enthaltungen im Kreistag allein.
Etwa ein Jahr später ging es um die Stellungnahme des Landkreises zur Änderung des Landesraumordnungsprogrammes. In meiner Rede zur Stellungnahme des Landkreises Osterode zum niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm 2001 vom 13. 6. 2001 im Umweltausschuss ging es um Licht und Schatten. Positiv: Das Land übernahm die Festlegungen des Landkreises hinsichtlich der FA 8 und der Abbaufelder 4 und 5 am Lichtenstein. Hinsichtlich des Gebietes Röseberg-Ost wurden meine Hoffnungen zwar gedämpft, aber: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Aufgrund neuer EU-Regulierung (FFH) sind mittlerweile die Anforderungen an eine Nutzung derart hochwertvoller Gebiete zu Recht wesentlich schärfer geworden. Es besteht also noch Hoffnung auf einen Erhalt dieses Gebietes.
Natürlich war es meine Aufgabe, die Wahlaussagen 2001 zum Gipskarst bei Osterode meiner Wählergemeinschaft zu formulieren (die ohne Aussprache auch so übernommen wurden), ich ließ mir dabei die Gelegenheit nicht entgehen, noch einmal ordentlich Partei für den möglichst weitgehenden Erhalt des Gipskarstes bei Osterode zu ergreifen (übrigens - wahlkampfbedingt - sogar bebildert!). Im Zuge der heftig diskutierten Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogrammes
2021 erschien in der Tageszeitung ein aus meiner Sicht wunderschöner Artikel zum Kampf für den Erhalt der Südharzer Gipskarstlandschaft. Er enthält neben einem Interview mit einer Gipsexpertin der Naturschutzorganisation BUND auch eine journalistisch aufbereitete Zusammenfassung der Inhalte dieser Website.
Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.
FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/gips-steuerdatei.html
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de