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Gipskarst

Gipsabbau am Lichtenstein bei Osterode

Von Dr. Wolfgang Wegener (Leserbrief)

Nach uns die Sintflut?

Im März ist Landtagswahl - Zeit für neue Gipsabbaugenehmigungen? Nun laufen wieder sattsam bekannte Rituale ab. Auch Anfang der 80-er Jahre drohten bei der Firma Rigips drastische Arbeitsplatzverluste für den Fall, dass ihr im Landkreis Osterode weitere Abbaugenehmigungen versagt werden. Sie bekam Millionen Steuergelder für eine Produktionsumstellung (auf eine bei uns nicht vorkommende Gipsart) sowie Abbaugenehmigungen auf dem Standortübungsplatz gegen die Zusage, sich mittelfristig in Osterode zurückzuhalten. Zumindest stellte die Landesregierung 1982 fest: "Allen Beteiligten ist klar, dass weitere Abbaugenehmigungen im Vorharzgebiet für naturhafte Flächen (z. B. Lichtenstein, d. Verf.) nicht mehr in Betracht kommen".

Warum sollten aber die Manager von Rigips ihre Hausaufgaben machen? Schließlich funktioniert die Drohung mit Arbeitsplatzverlusten immer. Jetzt droht die Schließung des Betriebes in Bodenwerder, falls Rigips am Lichtenstein nicht abbauen darf und wieder ist die Rede von Subventionen für eine Produktionsumstellung (diesmal auf REA-Gips).

Man muss befürchten, dass in einigen Jahren dasselbe Spiel wieder von vorn losgeht, solange, bis zwangsläufig kein Arbeitsplatz mehr am Osteroder Gips hängt - irgendwann ist aller Gips abgebaut und die gesamte Region möglicherweise ruiniert. Im Interesse unserer Kinder dürfen wir nicht den Weg des geringsten geistigen Widerstandes gehen nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Wir verlieren einen wichtigen Standortvorteil Osterodes - intakte Natur.

Das Rigips-Management hat sich m. E. als unfähig erwiesen hat, eine faire Chance zu nutzen. Bevor man nun im Interesse der Arbeitnehmer in Bodenwerder über Zuschüsse zur Produktionsumstellung auf REA-Gips spricht und evtl. für die Übergangszeit über neue Abbaugenehmigungen in kleineren, naturferneren Gebieten muss Rigips m. E. folgende Voraussetzungen erfüllen: Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass dieser Gips zur Erhaltung der Arbeitsplätze in Bodenwerder überhaupt benötigt wird.

Hilfreich wäre es, wenn Rigips belegt, dass der Gips vom Standortübungsplatz wirklich in Bodenwerder verarbeitet wird und nicht etwa ins Ausland verkauft wird. Die neuen Abbaurechte dürften nicht weiterveräußert werden. Rigips muss bilanzmäßig nachweisen, dass es auf diese Zuschüsse angewiesen ist, die in Form eines Darlehens oder einer Landesbürgschaft gewährt werden sollten. Dafür soll sich diese Firma (mit 20 (!) Arbeitsplätzen bei uns) aber aus dem Bereich Lichtenstein raushalten.

Mittelfristig sollen die wesentlich geringeren Mengen Spezialgips, die wohl nicht durch REA-Gips ersetzbar sind, durch Firmen mit Wertschöpfung in der Region abgebaut werden. Ich erwarte, dass mittels des Landesraumordungsprogramms meine Heimat eine klare Überlebensperspektive bekommt, indem für den Gipsabbau endgültig verbindliche Obergrenzen eingezogen werden.

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URL: http://www.fwg-osterode.de/gips-leser-050294.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de