Änderung des nieders. Landesraumordnungsprogrammes 2001
Kreistagsabgeordneter Dr. Wolfgang Wegener (FWG) zur Stellungnahme des Landkreises Osterode am Harz
Ich bringe unter A. meine
Vorschläge vom 16. April 2001 für eine
Stellungnahme des Landkreises zur Ergänzung des LROP, unter B. Auszüge aus dem Entwurf der
Stellungnahme des Landkreises vom 6. Juni 2001 und unter C. meine abschließende Position zu diesem Entwurf
in der Sitzung des Umweltausschusses vom 13. Juni. 2001.
A. Stellungnahme des Landkreises Osterode zum LROP 2001
(Entwurf)
Vorschläge des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wegener (FWG) in einem Schreiben an die
Kreisverwaltung vom 16. 4. 2001
Zu dem mir überlassenen Entwurf möchte ich im Hinblick auf die
Beratung unserer Stellungnahme im Kreisausschuss auf mehrere Punkte aufmerksam machen:
Im Entwurf heißt es auf Seite 34, Ziffer 05: "Der obertägige Gipsabbau im Landkreis Osterode am
Harz ist auf die im Landesraumordnungsprogramm im Maßstab 1:50 000 festgelegten Vorranggebiete zu
beschränken" Unter Ziffer 06 heißt es: "Vorranggebiete von regionaler Bedeutung und Vorsorgegebiete für
Rohstoffgewinnung sind in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP, d. Verf.) auf der Grundlage
der aktuellen Rohstoffsicherungskarten festzulegen". Dieser Satz könnte möglicherweise so interpretiert
werden, dass zugunsten der Rohstoffgewinnung jedweder Abwägungsprozess unterbleiben soll.
Im übrigen haben meines Wissens die Rohstoffsicherungskarten einen Maßstab von 1:25 000. während das
Kartenmaterial des LROP einen Maßstab 1:500 000 besitzt und das RROP einen Maßstab 1:50 000
aufweisen muss. Ich bitte Sie zu prüfen, ob derart großmaßstäbliche Vorrangfestlegungen
(1:50 000 bzw. sogar 1:25 000) im LROP nicht gegen Bundes- und Landesgesetz verstoßen. Auch
wenn ich eine konkrete Norm für den Maßstab des LROP nicht gefunden haben, könnte man möglicherweise
einen Verstoß gegen höherrangiges Recht indirekt ableiten aus den Verwaltungsvorschriften zum
Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (Nds. MBl 1996, S. 209). Dort heißt es
auf S. 5 zu 1.1.3 vorletzter Satz: "Die nähere Festlegung (im RROP, der Verf.) kann jedoch dazu führen,
dass sich gegenüber der aus Maßstabsgründen vergröberten... Vorrangfestlegung des LROP Änderungen
der äußeren Abgrenzung ergeben und Teilbereiche... keine Vorrangqualität erhalten". Dieser Satz macht nur
dann Sinn, wenn der Maßstab des LROP wesentlich kleinmaßstäblicher normiert ist als der des
RROP, der laut VerfVO-RROP §3 Abs. 1 (Nds. MBl vom 26. 7. 95, S. 260) auf 1:50 000 festgesetzt wird.
Ich rege daher an, die Streichung des oben zitierten Satzes zu Ziffer 06 vorzuschlagen, zu Ziffer 05 sollte
der Maßstab 1:50 000 durch 1:500 000 ersetzt werden (entsprechend bei den Erläuterungen zu Ziffer 05
auf S. 36), und zwar selbst dann, wenn Ihre Prüfung ergeben sollte, dass der nun im LROP vorgesehene
Maßstab rechtskonform wäre.Eine derart genaue Festlegung von Flächen im LROP sollten wir
allein deswegen schon zurückweisen, da sie den uns zustehenden Entscheidungsspielraum einengt, damit
wäre ja bezüglich der im Landkreis Osterode wesentlichen Fragen des Gipsabbaues ein RROP gänzlich
entbehrlich.
Ich bitte Sie ferner um Erläuterungen im Kreisausschuss, wie die jetzt im Entwurf als Vorrang für
Rohstoffgewinnung ausgewiesenen Flächen beim Lichtenstein zu bewerten sind hinsichtlich der
Forstabteilung 8. Der Kreistag hatte bekanntlich im Februar 1999 einstimmig eine Mengenbilanz dort
beschlossen, diese Mengenbilanz war dann von der Genehmigung ausgenommen worden. Ich bitte Sie
diesbezüglich um einen kurzen Sachstandsbericht. Sollte eine Bewertung der Flächen durch Sie ergeben,
dass an der Forstabteilung 8 mehr Fläche als von uns ursprünglich im RROP vorgesehen als Vorrang für
Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden soll, sollten wir auf eine Flächenreduzierung im Sinne unseres
RROP dringen.
Die Ausweisung des Gebietes Röseberg-Ost bei Walkenried als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung
(Detailkarte) lehne ich strikt ab, diese Fläche sollte also keinen Vorrang für Rohstoffgewinnung, sondern
vielmehr einen für Natur und Landschaft bekommen.Unsere Stellungnahme sollte deutlich machen,
dass wir der Auffassung sind, dass dieses Gebiet unverzüglich der EU als FFH-Gebiet vorzuschlagen ist
- das würde sich mit der Empfehlung des NLÖ und unseres eigenen Kreisnaturschutz-Beauftragten
sowie mit der Wertung der verschiedenen Nutzungskonflikte in abstrakter Form am Röseberg-Ost durch
einstimmigen Kreistagsbeschluss am 8. 2. 1999 (Vorrang für Natur und Landschaft) decken.
Aufgrund einer m. E. raumordnerisch irrelevanten neuen Information - dass dort nämlich eine Firma Gips
abbauen wolle - beschloss der Kreistag am 15. 5. 2000 gegen meine Stimme ein Zielabweichungsverfahren.
Auch wenn ich daher nicht die Hoffnung habe, dass der Kreisausschuss meiner Forderung zu Ziffer 3 folgt,
möchte ich diese Forderung hier nochmals stellen, selbst wenn es eine Minderheitenmeinung bleiben sollte,
um z. B. die politischen Verantwortlichkeiten in dieser Angelegenheit deutlich zu machen. Ich bitte Sie
um einen kurzen Sachstandsbericht hinsichtlich des Standes dieses Zielabweichungsverfahrens in der
Sitzung des Kreisausschusses.
B. Stellungnahme des Landkreises Osterode zum LROP 2001 (Beschlussvorschlag)
Zentrale Passagen des Beschlussvorschlages
der Kreisverwaltung vom 6. 6. 2001 (wörtliche Zitate in Anführungszeichen)
"Zu begrüßen ist daher nachdrücklich, dass die Festlegungen von Vorranggebieten für die
Rohstoffgewinnung (Gips) erstmals im Maßstab 1:50 000 abschließend auf Ebene des LROP erfolgen und
damit die Forderungen des Landkreises Osterode am Harz erfüllt werden (C 3. 4. 05)"
(Anmerkung: C 3. 4. 05 bezieht sich auf die Übernahme der im RROP im Maßstab 1:50 000 festgelegten
Vorranggebiete in das LROP im gleichen Maßstab. Dies betrifft insbesondere die Festlegungen des
Landkreises am Lichtenstein - z. B. hinsichtlich der Wertigkeit der Forstabteilung 8 - in seinem im Februar
1999 beschlossenen RROP. Diese Festlegungen werden in das LROP übernommen, damit steht der
überwiegende Teil der Forstabteilung 8 und die Abbaufelder 4 und 5 für einen Gipsabbau nicht zur
Verfügung).
"Hinsichtlich der Klarheit stellt eine Ausnahme die Festlegung von Vorranggebieten für die
Rohstoffversorgung (Gips) im Maßstab 1:50 000 dar. Dies kann aber nur die Ausnahme für die zukünftige
Gestaltung einer rohstoffsichernden Landesplanung sein, da die Regionalplanung in der Trägerschaft der
Landkreise nicht flächen- und themendeckend ausgehöhlt werden darf."
"Der Landkreis Osterode am Harz hat in der Vergangenheit bereits dem Land nahegelegt, bei einer
Neuaufstellung des LROP eine sorgfältigere Abwägung, insbesondere zwischen den Belangen der
Rohstoffgewinnung auf der einen Seite und Natur und Landschaft auf der anderen Seite, zu treffen. Aus
den Defiziten des derzeit gültigen LROP ergeben sich z. Zt. folgende grundsätzliche Probleme:
eine überzogene Wertigkeit der Belange des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
(und der dort erarbeiteten Rohstoffsicherungskarte) und im Zusammenhang hiermit eine Fehleinschätzung
der Aussagekraft und Verbindlichkeit dieser Karten bei Industrie und Verfahrensbeteiligten
eine mangelnde Abstimmung mit den oberen Naturschutzbehörden bei der Aufstellung des z. Zt. noch
gültigen LROP zieht Verfahrensprobleme nach sich"
"So wurden und werden z. Zt. auf Anstoß des Landkreises einvernehmlich in mehreren Fällen
insbesondere im Gipsabbau Tauschflächen gezielt untersucht, um bei gegebener abbauwürdiger
Ergiebigkeit andere, vor Jahren bereits genehmigte, aber für den Naturschutz äußerst wertvolle Teilflächen
zu erhalten. Für derartigen Flächentausch muss die Inanspruchnahme von Teilbereichen auch außerhalb der
Vorranggebiete möglich sein. In Ziffer 02 muss das LROP dann auch textlich festschreiben, dass bei auf die
vorstehend beschriebene Weise zurück gegebenen Flächen der Rohstoffvorrang entfällt und dafür mit
entsprechender Genehmigung entgegen der zeichnerischen Darstellung ein Vorrang für Natur und
Landschaft entsteht"
C. Stellungnahme des Landkreises zum LROP 2001 (Gremienberatung)
Position des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im
Umweltausschuss am 13. 6. 2001 (Redemanuskript)
Als positiv bewerte ich: Obwohl es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt,
wird der Kreistag beteiligt, sogar in öffentlicher Sitzung. Da es um unsere Heimat geht, ist dies auch angemessen.
Das ist nicht selbstverständlich: Andere machen dies nicht!
Ebenfalls positiv bewerte
ich die Konkretisierung des LROP im Maßstab 1:50 000 bzw. sogar im Maßstab
1:25 000 insbesondere in bezug auf Forstabteilung 8 am Lichtenstein bei Osterode. Zwischen Zweidrittel
und Dreiviertel der Fläche werden nicht für Gipsabbau zur Verfügung stehen, die Abbauflächen 4 und 5
werden für Natur und Landschaft gesichert. Hinsichtlich der FA 8 wird damit das 1999 beschlossene
RROP in LROP in gleicher Genauigkeit übernommen. Ein Erfolg, den im Februar 1999 bei Verabschiedung
des RROP wohl nur wenige für möglich gehalten haben!
Positiv bewerte ich ebenfalls die Aussage, es müsse Spielraum bleiben für einen Tausch minderwertvoller
Gebiete gegen hochwertvolle Gebiete (S. 5 der Stellungnahme). Das tragen wir voll mit, das ist auch
überaus vernünftig, dagegen wird sich hier kein Widerspruch erheben, und das sollte gemacht werden.
Unbedingt.
Negativ bewerte ich die Aussagen hinsichtlich des Röseberg-Ost. Dieses Gebiet sollte unverzüglich
der EU durch das Land als FFH-Vorschlagsgebiet gemeldet werden. Es läuft noch das von einer satten
Kreistagsmehrheit im Mai 2000 beantragte Zielabweichungsverfahren. Dieses Verfahren würde durch das
LROP entbehrlich. Schade um die Mühe, der Ausgang dieses Verfahrens sollte eigentlich
abgewartet werden. Dem kommt das LROP zuvor, die beiden Detailkarten handeln ausschließlich vom
Landkreis Osterode. Ist das etwa eine Lex Osterode?
Anträge halte ich für entbehrlich (laufendes Geschäft der Verwaltung, die Mehrheitsverhältnisse sind ja
auch klar). Eines ist aber ganz klar geworden: Das Zielabweichungsverfahren musste der Kreistag nicht
beschließen, das hat er freiwillig getan. Diejenigen, die das getan haben, sollten nie wieder auf das böse
Land schimpfen und die Salamitaktik der Gipsindustrie beklagen. Sie haben ihre ökologische Unschuld
endgültig verloren. Und das sollte den Einwohnern bei ihrer Wahl am 9. September auch bewusst sein.
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