FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
An den
Bürgermeister der Stadt Osterode am Harz
Rathaus
37520 Osterode am Harz
Osterode, den 10. 8. 2004
Internet-Seite der Stadt Osterode am Harz - Politik
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit großem Erstaunen habe ich die Darstellung der politischen Mehrheitsverhältnisse auf der Internet-Seite der Stadt zur Kenntnis genommen
Die Sitzverteilung im Rat ist dort folgendermaßen dargestellt: SPD 19 Sitze, CDU 14 Sitze, Bündnis90/Die Grünen 2 Sitze, FWG 1 Sitz, F.D.P 1 Sitz. Eines der über unseren Wahlvorschlag der FWG gewählten Ratsmitglieder wird dort mit der Bezeichnung "CDU" als Mitglied der CDU-Fraktion aufgeführt, eine Darstellung des Ergebnisses der letzten Kommunalwahl (in Prozenten und Mandaten pro Wahlvorschlag) fehlt ebenso, wie die Existenz einer Gruppe namens "CDU-Fraktion" nicht erwähnt wird.
Da sich die Zuteilung von Ratsmandaten auf die einzelnen Wahlvorschläge als Ergebnis von Wahlen ergibt, und jedweder Hinweis fehlt, dass die dargestellte Sitzverteilung nicht der Verteilung der Sitze auf die jeweiligen Wahlvorschläge als Ergebnis der letzten Kommunalwahl entspricht, wird somit ein verfälschtes Wahlergebnis suggeriert. Dass dieser falsche Eindruck entstehen kann, liegt an der nicht sachgerechten, tatsächlich sogar falschen Aufzählung der Ratsmitglieder nach Parteimitgliedschaften und einer der Geschäftsordnung des Rates widersprechenden, also unzulässigen und deren Stärke überschätzende Darstellung der CDU-Fraktion.
Die korrekte Darstellung der Mitglieder des Stadtrates, aber auch der Mitglieder der Ratsausschüsse darf den Ratsmitgliedern meiner Auffassung nach allenfalls die Kurzbezeichnung des Wahlvorschlages, über den sie gewählt wurden, und/oder die Mitgliedschaft in aussagefähig bezeichneten Fraktionen oder Gruppen zuordnen, keinesfalls aber, wie hier geschehen, ihre Parteizugehörigkeit. Die Parteimitgliedschaft der Ratsmitglieder unterliegt dem Datenschutz, ist gem. § 39 (1) NGO für ihre Tätigkeit irrelevant, ist nicht mit dem Wahlergebnis korreliert und ist der Verwaltung auch unbekannt. Es wundert mich daher nicht, dass die Parteimitgliedschaften der Ratsmitglieder, über die die Verwaltung hier öffentlich spekuliert, tatsächlich sogar falsch sind, da nicht alle Ratsmitglieder auch tatsächlich einer Partei angehören. Da ferner gem. § 20 (1) der Geschäftsordnung des Rates Fraktionen nur aus Ratsmitgliedern bestehen können, die über den gleichen Wahlvorschlag gewählt wurden, ist es unzulässig, ein nicht über den Wahlvorschlag der CDU gewähltes Ratsmitglieder dort mit der Kurzbezeichnung "CDU" als Mitglied der CDU-Fraktion aufzuführen.
Ich erwarte, dass diese falsche Darstellung unverzüglich aus dem Netz genommen wird und baldmöglichst durch eine korrigierte und ergänzte Version ersetzt wird.
Ich moniere ferner die Nichterwähnung einer Gruppe und deren Bezeichnung als Fraktion. Eines der beiden über unseren Wahlvorschlag der FWG gewählten Ratsmitglieder hat zwischenzeitlich die zur Erringung seines Mandates benötigten Wählerstimmen auf Basis einer Gruppenbildung in eine Zusammenarbeit mit einem unserer politischen Mitbewerber eingebracht, obwohl sein eigenes, persönliches Stimmergebnis im Vergleich zum für die Erringung dieses Mandat notwendigen Stimmergebnis marginal ist. Auch wenn diese aus meiner Sicht erhebliche Missachtung des Wählerwillens rechtlich zulässig ist, so ist jedenfalls die öffentliche Transparentmachung ein Gebot der politischen Hygiene und der politischen Wahrhaftigkeit den Wählern gegenüber, zumindest sollte ein derartiger Vorgang nicht gezielt, noch dazu durch eine falsche Darstellung, verschleiert werden. Genau diesen Versuch erkenne ich in der sachfremden Aufzählung der Ratsmitglieder nach Parteimitgliedschaften, in der Nichterwähnung der erwähnten Gruppe auf der Internetseite der Stadt, insbesondere aber auch in der Wahl der Bezeichnung dieser Gruppe als "CDU-Fraktion", die von Ihrem Amtsvorgänger unter TOP 4.2 der öffentlichen Ratssitzung vom 27. 5. 2004 mitgeteilt wurde. Dem Gruppennamen kommt nämlich hinsichtlich der von mir geforderten Transparenz erhöhte Bedeutung zu, in üblicher Bezeichnungsweise würde er in dem hier vorliegenden Fall die Beteiligten an einer derartigen Verfälschung des Wählerwillens in alphabetischer Reihenfolge oder ihrer Bedeutung entsprechend aufzählen und nach außen sichtbar machen. Dadurch, dass zwei verschiedenen Organen des Stadtrates, nämlich einmal der CDU-Fraktion selbst und zum anderen der bestehenden Gruppe, bestehend aus dieser Fraktion und dem über unseren Wahlvorschlag gewählten Ratsmitglied, ein und derselbe Name zugewiesen wird, wird diese Erkennbarkeit vermieden. Zudem wird die Norm des § 20 (1), welche sicherstellt, dass nach außen deutlich wird, welche über verschiedene Wahlvorschlage gewählte Ratsmitglieder zusammenarbeiten, umgangen und ad absurdum geführt. Ich bitte Sie, prüfen zu lassen, ob es rechtlich zulässig ist, eine Gruppe als Fraktion zu bezeichnen und mir das Ergebnis dieser Prüfung schriftlich und überprüfbar mitzuteilen.
Im Ergebnis bitte ich Sie also um eine Darstellung der politischen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat, die makellos korrekt, zumindest nicht falsch ist und rege im übrigen an, zusätzlich das Ergebnis der Kommunalwahl 2001 in Prozenten und Mandaten pro Wahlvorschlag darstellen zu lassen. Aufgezählt werden sollten ferner die Fraktionen und Gruppen nebst den zugehörigen Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprechern. Eine Korrektur der Ratsinformation ("blaues Buch") sollte ebenfalls erfolgen, soweit von dieser Kritik erfasst. Da es sich beim blauen Buch um eine rein interne Information handelt, ist es aus meiner Sicht aus Kostengründen allerdings ausreichend, wenn diese Korrekturen angelegentlich ohnehin anstehender Korrekturen erfolgen. Die dort erfolgte Darstellung des Geburtsdatums der Ratsmitglieder stellt meiner Auffassung nach im übrigen ebenfalls ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen dar.
Ich behalte mir vor, diesen Brief zu gegebener Zeit öffentlich zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
(Wegener)
Herrn
Dr. Wolfgang Wegener
Falkenweg 6
37520
Osterode
Osterode am Harz, den 18. 8. 2004
Internet-Auftritt der Stadt Osterode
Sehr geehrter Herr Dr. Wegener,
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die auf der Internet-Seite zur Zeit dargestellte Sitzverteilung ist zutreffend, da die CDU in der Tat mit 14 Mitgliedern im Rat vertreten ist.
Allerdings teile ich Ihre Auffassung, dass nicht die Parteizugehörigkeit, sondern die
Feststellung, auf wessen Wahlvorschlag jemand in die Vertretungskörperschaft gelangt ist und welcher
Fraktion oder Gruppe er bzw. sie angehört, aussagekräftiger ist. Daher werde ich den Internetauftritt um eine
Darstellung der Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahl ergänzen und die von Ihnen kritisierte Darstellung
in eine Darstellung der Fraktionen, Einzelratsmitglieder und Gruppen abändern. Die Darstellung in der
"blauen Mappe" wird zu gegebener Zeit entsprechend geändert.
Hinsichtlich der Ausweisung der
Geburtsdaten in der "blauen Mappe" ist festzustellen, dass sich bisher niemand darüber beschwert hat. Das
Geburtsjahr ist ohnehin öffentlich bekannt, da dieses in der Bekanntmachung über die zugelassenen
Wahlvorschläge veröffentlicht wird. Sollten Sie es wünschen, bin ich natürlich gerne bereit, bei der nächsten
Änderung der blauen Mappe Tag und Monat Ihres Geburtsdatums zu entfernen.
Ihre Frage, ob es rechtlich zulässig ist, eine Gruppe als Fraktion zu bezeichnen, ist zu bejahen, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Definition der Begriffe Gruppe und Fraktion gibt es nicht. Damit kann sich eine Gruppe auch als Fraktion bezeichnen.
Abschließend darf ich mir die Bemerkung erlauben, dass ich den Ton Ihres Schreibens selbst dann für unangemessen hielte, wenn die von Ihnen geäußerten Rechtsauffassungen zutreffend wären.
Mit freundlichem Gruß
(Becker)
An den
Bürgermeister der Stadt Osterode am Harz
Rathaus
37520 Osterode am Harz
Osterode, den 22. 8. 2004
Internet-Seite der Stadt Osterode am Harz - Politik - Ihr Schreiben vom 18. 8. 2004
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 18. 8. 2004 und begrüße es, dass Sie beabsichtigen, den Internetauftritt der Stadt um eine Darstellung der Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahl zu ergänzen und die von mir kritisierte Darstellung der Ratsmitglieder nach Parteimitgliedschaften in eine Darstellung der Fraktionen, Einzelratsmitglieder und Gruppen abändern wollen. Ich weiß aus dem Bürgermeisterwahlkampf, dass Sie sich in besonderer Weise für Bürgerinformation und Transparenz einsetzen wollen, finde dies richtig und denke, dass die von Ihnen beabsichtigte Änderung und Ergänzung der Internet-Seite der Stadt diesem Ziel dient und die Aussagefähigkeit deutlich erhöhen wird.
Hinsichtlich der Angabe des Tages und des Monates des Geburtsdatums meine ich, dass diese Angaben im Sinne der im BDSG geforderten sog. Datensparsamkeit zur Sicherstellung einer effizienten Ratsarbeit nicht erforderlich sind und bitte Sie insofern, bei der nächsten Änderung der blauen Mappe Tag und Monat meines Geburtsdatums zu entfernen.
Da Sie Ihre Aussage, der Ton meines Schreibens sei "unangemessen", nicht spezifiziert haben, gehe ich im übrigen davon aus, dass sich unsere Auffassungen hinsichtlich der Angemessenheit des Tons allenfalls marginal und im peripheren Bereich voneinander unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
(Wegener).
FWG und FWG im Stadtrat
Dr. Wolfgang Wegener
Tel.: 05522-72609
Fax: 05522-506378
E-Mail: wegener@fwg-osterode.de
An den
Bürgermeister der Stadt Osterode am Harz
Rathaus
37520 Osterode am Harz
Osterode, den 21. 9. 2004
Internet-Seite der Stadt Osterode am Harz - Politik - Ihr Schreiben vom 18. 8. 2004
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bei einem Besuch der Internet-Seite der Stadt (Politik) habe ich zur Kenntnis genommen, dass diese geändert und ergänzt wurde. So wurde durchgängig der Begriff "CDU" durch "Gruppe "CDU-Fraktion"" ersetzt, auch wurde das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt. Auch wenn vielleicht nicht jeder Besucher ein pdf-Dokument darstellen kann, so gehört doch diese Darstellung des Ergebnisses der letzten Kommunalwahl mit zum Besten, was ich bisher diesbezüglich im Internet gesehen habe.
Sie hatten in Ihrem o. a. Schreiben zugesagt, die von mir in meinem Schreiben vom 10. August 2004 kritisierte Darstellung "in eine Darstellung der Fraktionen, Einzelratsmitglieder und Gruppen" abändern zu wollen. Es ist selbstverständlich, dass damit alle Fraktionen und Gruppen gemeint sein müssen Ich möchte darauf hinweisen, dass in der überarbeiteten Darstellung die in der konstituierenden Sitzung vom 8. November 2001 mit dem Ziel der Zusammenarbeit gebildete CDU-Fraktion völlig fehlt. Dies ist m. E. angesichts der Größe und der Bedeutung dieser Fraktion für die Stadt mehr als nur ein Schönheitsfehler. Ich bitte Sie, diese Fraktion nicht unerwähnt zu lassen und dies in geeigneter Form noch nachzutragen zu lassen. Da es im Rat der Stadt Bad Sachsa ebenfalls Fraktionen und Gruppen gibt, könnte die Internetseite dieser Kommune (www.bad-sachsa.de und dann Rathaus sowie Vertretungskörperschaften anklicken) als Anregung dienen, wie dies platzökonomisch gemacht werden könnte. Auch sehe ich die von der Stadtverwaltung gewählte Bezeichnung des Vorsitzenden der Gruppe als Fraktionsvorsitzender als nicht sehr aussagekräftig an - Gruppenvorsitzender oder Gruppensprecher wäre m. E. sprachlich deutlich präziser.
In Ihrem Schreiben vom 10. August weisen Sie darauf hin, dass sie meine Auffassung teilen, dass "nicht die Parteizugehörigkeit, sondern die Feststellung, auf wessen Wahlvorschlag jemand in die Vertretungskörperschaft gelangt ist, .... aussagefähiger ist". Ich bitte Sie daher, die Bezeichnungen "FWG" bzw. "F.D.P." bei den einzelmandatierten Ratsmitgliedern durch die Bezeichnungen "Wahlvorschlag der FWG" bzw. "Wahlvorschlag der F.D.P." zu ersetzen, um Verwechslungen mit der Parteibezeichnung zuverlässig auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
(Wegener) .
Sie können sich nach dem Gesagten diese Frage selbst beantworten, das wollen und werden wir Ihnen nicht abnehmen.
Wir wollen übrigens unsere eigentliche Forderung keineswegs verniedlichen.
Im Ergebnis erschwert die von uns monierte falsche Darstellung die Erkennbarkeit einer gravierenden Verfälschung des Wählerwillens.
Die Aufzählung von Ratsmitgliedern nach Parteimitgliedschaften zeigt ferner, dass die Verwaltung offensichtlich einen wesentlichen Punkt nicht erfasst hat.oder ihn nicht erfassen will. Gemäß §39 Abs. 1 NGO hat jedes Ratsmitglied seine Aufgaben " im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung" auszuüben - Parteien haben im Rat also nichts zu sagen, es gibt das sogenannte freie Mandat (Wäre es anders, hätte unser zur CDU übergelaufenes Ex-Mitglied vielleicht noch den zweiten Vorsitz im Ortsverein der CDU, mit Sicherheit aber nicht mehr sein Ratsmandat). Die FWG stützt wie alle anderen Freien Wählergemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland mit Nachdruck die Idee des freien Mandats, wir alle monieren immer wieder den vielfach zu großen Einfluss der Parteien auf den Staat. Die Alternative zum freien Mandat wäre letztlich die Abschaffung der Demokratie und die Entscheidungsfindung in den Parteien (ca. 2 Prozent der Bevölkerung). Die Arbeit im Stadtrat, aber auch im Bundestag und in den Landtagen soll also überparteilich erfolgen, der Einfluss der Parteien endet mit der Aufstellung der Kandidaten, dem Wahlvorschlag. Die Finanzierung von Parteiangestellten aus Fraktionsmitteln wie kürzlich in Bayern diskutiert, aber vor allem auch der wie selbstverständliche Zugriff der Parteien auf zahlreiche Positionen in mehr oder weniger staatsnahen Institutionen wie beim Rundfunk bis hinunter zu Schulleitern (Ausnahmen bestätigen die Regel) zeigt, wie verwahrlost mittlerweile die Sitten sind. Erkennen und dann auch erst konstruktiv kritisieren kann man diese unzulässige Vermischung von Parteien und Staat allerdings erst dann, wenn man Begriffe in ihrer präzisen Bedeutung verwendet. Solange die FWG im Rat ist, wird es vorhersehbar zumindest eine Kraft im Rat geben, die sich um diese begriffliche Präzision bemüht als entscheidende Voraussetzung dafür, die richtigen Fragen zu stellen. Z. B. die Frage, ob denn tatsächlich nur 8 der 400 städtischen Bediensteten (2 Prozent) Mitglied einer politischen Partei sind, wie man es statistisch erwarten dürfte. Wer diese Frage stellt, dürfte sehr schnell erleben, wie empört die Verwaltung auf die angeblich mangelnde Relevanz der Frage und auf ihre völlige Unkenntnis der Parteimitgliedschaften der Stadtbediensteten hinweist. Immer so, wie es passt?
Nach dem Gesagten ist klar: Die FWG Osterode fordert und erwartet eine makellos korrekte und vollständige Aufzählung der Ratsmitglieder nach Wahlvorschlägen und/oder deren Zugehörigkeit zu den Fraktionen und Gruppen sowie eine makellos korrekte und vollständige Aufzählung aller Fraktionen und Gruppen im Rat zur Transparentmachung der politischen Mehrheitsverhältnisse in dieser Stadt. Sollte die Stadtverwaltung dazu nicht willens oder in der Lage sein, müssen die entsprechenden Seiten aus dem Netz genommen werden.
Im Übrigen, um zum Ausgangspunkt zurückzukommen, haben wir nichts gegen Marionettenspiele, die können ja auch exzellent gut sein. Uns hat allerdings schon als Kind gestört, wenn man die Fäden erkennen kann, an denen die Puppen hängen.
Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.
FWG Osterode
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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de