Finanzmakler Koch: Das bundesweit erste Urteil (Schwedt/Ortenaukreis)
Von Dr. Wolfgang Wegener, Abgeordneter des Kreistages Osterode am Harz (FWG)
Ortenaukreis gewinnt in erster Instanz
In der Angelegenheit Finanzmakler Koch fand heute in Schwedt die Gerichtsverhandlung statt (ich berichtete am 2. März). Schwedt wurde
auf Zahlung von 1,1 Mio. Mark plus Zinsen an den Ortenaukreis
verurteilt. Der Schwedter Bürgermeister Peter Schauer will in die Berufung gehen, berichtet morgen die
Märkische Oderzeitung. Bei der Forderung des Ortenaukreises gegen Schwedt handele es sich tatsächlich
um die Rückzahlung eines Kredites, den Schwedt der Stadt Pirna gegeben hatte, die wiederum diesen Betrag
an den Ortenaukreis ausgeliehen hatte. Da Pirna ihre Forderung gegen den Ortenaukreis mittlerweile an Schwedt abgetreten hat,
will sich Schwedt nun das jetzt an den Ortenaukreis "verlorene" Geld per Klage mit exakt gleicher Begründung
vom Ortenaukreis wieder zurückholen. Weg sind auf jeden Fall die Anwalts-und Gerichtsgebühren in Höhe
von 45 TDM. Das ist deutlich mehr als die Fahrtkosten zu einem neutralen Ort, an dem die drei Beteiligten
ihre Forderungen nach dem von mir am 2. 3. 2001 beschriebenen Verfahren hätten abgleichen können,
ohne die Gerichte zu bemühen. Aus meiner Sicht müssen nun insbesondere die sorgsam gehüteten
Gläubigerlisten auf den Tisch einer Clearingstelle, um die drohende Prozeßlawine zu stoppen.
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