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Krankenhäuser

Nach dem Verkauf der Krankenhäuser des Landkreises Osterode am Harz

Leserbrief des Kreistagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wegener

Dienen der Bevölkerung

Am Sonnabend beschäftigten sich zwei Leserbriefe im Harzkurier mit dem Verkauf der beiden Kreiskrankenhäuser. "Krankenhäuser verschleudert" von Werner Litzen, "Totenglocke" von Günter Flüge. "90 Millionen Steuergelder einfach so zum Fenster herausgeworfen", schreibt Werner Litzen, "nun sind sie weg, die Krankenhäuser", schreibt Günter Flüge und fügt ( wohl ironisch) hinzu, "es sind ja nur Steuergelder, die so entsorgt werden". Flüge wünscht sich "Könner in Politik und Verwaltung", die sich von einer "vorhandenen Sachkompetenz" leiten ließen. Als einer derjenigen Kreistagsabgeordneten, mit dessen Stimme da angeblich 90 Millionen Mark Steuergelder "entsorgt" wurden, möchte ich dazu einmal Stellung beziehen.

Zunächst einmal sind die Krankenhäuser nicht weg, sie stehen ja nun nicht auf dem Mars. Sollte der Investor das Osteroder Haus schließen, so sterben diese Betten m.E. für einen guten Zweck, nämlich um in Herzberg ein attraktives Konzept einer modellhaften Krankenhausversorgung umzusetzen. Jetzt besteht dafür noch die Chance, nach weiterem Zuwarten nebst Verlust weiterer Planbetten wäre diese Chance wohl vertan. Ich hoffe zuversichtlich, dass wir in absehbarer Zeit die beste Krankenhausversorgung im Landkreis bekommen, die wir je hatten.

Zum Vorwurf, die 90 Millionen Mark Landesmittel, die in Herzberg verbaut wurden, würden an einen privaten Investor "verschleudert", die Gesetzeslage. §4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG): "Die Krankenhäuser werden wirtschaftlich dadurch gesichert, dass ihre Investitionskosten im Weg öffentlicher Finanzierung übernommen werden". §2 KHG: "Zu den Investitionskosten gehören die Kosten der Errichtung von Krankenhäusern". § l KHG: "Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten, dabei ist insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu beachten". § 13 Nds. KHG (Sicherung der Zweckbindung): "Die Fördermittel sind zurückzuerstatten, wenn das Krankenhaus aus dem Krankenhausplan ausscheidet".

Dem Patienten dürfte es völlig gleichgültig sein, ob ein Krankenhaus kommunal oder privat betrieben wird. Hauptsache, es ist gut. Die 90 Millionen Mark Fördermittel des Landes für das Herzberger Krankenhaus dienen nach wie vor der Versorgung der Bevölkerung. Würde der Private das Herzberger Krankenhaus schließen, obwohl es laut Krankenhausplan benötigt wird, hätte er die Fördermittel abzüglich der Abschreibungen an das Land zurückzuerstatten. Tatsächlich ist vertraglich geregelt, dass der Landkreis in diesem Fall die Rückübertragung auf den Landkreis verlangen kann.

Ich kenne beide Leserbriefschreiber, beide kennen mich. Insbesondere Herr Flüge weiß, dass ich mich intensiv mit dieser Materie beschäftigt habe. Ich habe Anfang Januar etwa eine Woche vor der Herzberger Podiumsdiskussion mit einem der Sprecher der BI zum Erhalt des Osteroder Krankenhauses, der auch Herr Flüge angehört, ein etwa einstündiges Gespräch geführt und dabei insbesondere auch auf die oben zitierte eindeutige Gesetzeslage hingewiesen. Ich habe ferner vor geraumer Zeit dem Harzkurier die oben zitierten Gesetzestexte in der Hoffnung zugefaxt, dass derart katastrophaler Blödsinn zumindest nicht unkommentiert in unserer Kreiszeitung steht.

Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.

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URL: http://www.fwg-osterode.de/krankenleser180598.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de