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Probleme gäbe es nicht beim Bedarf, sondern bei den Kosten, so Dr. Wegener. Die Kassen weisen darauf hin, dass der Basispflegesatz in den beiden Kreiskrankenhäusern zur niedersächsischen Spitzengruppe gehöre. Der Pflegesatz in der Osteroder Chirurgie sei nach seinen Informationen seit 1996 um 41 % auf 775 Mark (Clausthal: 500 Mark pro Tag) erhöht worden. Die Chirurgie sollte in Herzberg konzentriert werden, im Gegenzug sollten Betten der inneren Medizin nach Osterode verlegt werden. Damit läge der Schwerpunkt der inneren Medizin in Osterode, was die Anwesenheit des Chefarztes erfordere.
Aus Sicht Dr. Wegeners werde das nicht-objektivierbare Kriterium Psychologie unterschätzt, die Kreistagsentscheidung am 30. April müsse auch den Mitarbeitern glaubwürdig eine machbare Perspektive vermitteln. Erstklassige Qualität, erleichtert durch Schwerpunktbildung des Angebotes, absolutes Dienstleistungsbewusstsein usw. seien wichtige Voraussetzungen, um den Einwohnern weiterhin eine attraktive Grundversorgung in "ihren" Kreiskrankenhäusern zu gewährleisten, die Wanderungsstatistik günstig zu beeinflussen und auch möglichst viele Arbeitsplätze in der Region zu halten. Er appelliere an den Ehrgeiz der Verwaltung und der leitenden Ärzte, sich dieser Herausforderung zu stellen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sei nach Meinung Dr. Wegeners so nicht entscheidungsreif. So bleibe offen, ob und in welcher Fachrichtung Planbetten gestrichen werden sollten. Die Verlegung der Chirurgie nach Herzberg soll sich in einer Einsparnis von 2,07 Mio. Mark auswirken. Diese Zahl sei bis auf ein halbes Prozent genau, er sei daher enttäuscht, dass die Verwaltung zur Detaillierung dieser Zahl offenbar Zeit benötige. Es solle ein Planungsgutachten für einen Anbau in Herzberg in Auftrag gegeben werden (Kosten: 350 000 Mark), obwohl fraglich sei, ob das Land diese Maßnahme anschließend finanzieren könne. Zudem sei der Plan, in Herzberg anzubauen und Osterode zu schließen, schwer vermittelbar. Von den Kassen würden "Einsparpotentiale von 4-6 Mio. Mark in den Raum" gestellt, ohne dass detailliert begründet wird, wie diese Summe zustande käme. Völlig unklar sei zudem, ob und wie die Kassen diese Summen durchsetzen können.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als ob auf dürftiger Faktengrundlage eine vorgefasste Meinung (Schließung des Krankenhauses) durchgesetzt werden solle. "Sollten Beschlussvorschläge der Verwaltung für mich nicht nachvollziehbar begründet werden, werde ich anhand der mir bekannten Fakten entscheiden. In diesem Fall komme ich dabei zu einem anderen Ergebnis als die Verwaltung", so Dr. Wegener.
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