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Krankenhäuser

Krankenhausversorgung im Landkreis Osterode am Harz

Aus der Etatrede des Kreistagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wegener

Kostenprobleme

Gegenwärtig wird die Frage der Krankenhausversorgung im Landkreis diskutiert. Der Landkreis hat die gesetzliche Pflicht, die stationäre Versorgung der Einwohner sicherzustellen. Dies entspricht weitgehend meiner Forderung nach einer möglichst wohnortnahen Krankenhausversorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Bei einer jahresdurchschnittlichen Belegung von derzeit 80% gibt es, verglichen mit geforderten 85%, rein rechnerisch einen Überhang von 16 Planbetten. Eine ersatzlose Streichung des Krankenhauses Osterode mit 104 Planbetten aus dem Krankenhausplan, gegen die zudem Klage mit aufschiebender Wirkung möglich und m.E. auch erfolgreich wäre, ist ggw. wohl auszuschließen, da der Bedarf gegeben ist.

Im vorliegenden Entwurf wird ein Defizit der Kreiskrankenhäuser von 600.000 Mark prognostiziert. Selbst wenn dieses Defizit tatsächlich realisiert werden würde, würde es weder den Vermögens- noch den Verwaltungshaushalt auch nur mit einem einzigen Pfennig belasten. Es würde vielmehr aus einer noch auskömmlich gefüllten Gewinnrücklage finanziert. Zudem handelt es sich lediglich um eine Prognose. In der Vergangenheit haben sich die Prognosen der Verwaltung mehrfach als im Vorzeichen falsch erwiesen. So wurde für 1994 ein Defizit von 400 000 Mark prognostiziert, tatsächlich war es später in der Jahresrechnung ein Gewinn von 800 000 Mark. Für 1995 wurde ein Defizit von 200 000 Mark prognostiziert, tatsächlich war es dann ein Bilanzgewinn von 400 000 Mark.

Es wäre dennoch töricht, Probleme im Krankenhausbereich zu leugnen; die weniger beim Bedarf als bei den Kosten liegen. Anfang 1996 explodierte der Pflegesatz in der Osteroder Chirurgie um 41% auf einen Universitätsklinikpreis von 775 Mark (Clausthal: 500 Mark pro Tag). Dass die Verwaltung zwei Monate später im Februar 1996 öffentlich feststellte, weiteren Handlungsbedarf gäbe es ggw. nicht, war unrichtig. Die in diesem Haushaltsentwurf aufgeführten laufenden betrieblichen Ausgaben und Einnahmen sind Grundlage zur Ermittlung des Pflegesatzes. Dieser Teil des Haushaltes drückt daher Ineffizienz aus. Eine quantitative Begründung dieses Pflegesatzes ist mir noch nicht bekannt. Ob es tatsächlich unwirtschaftlich ist, zwei Häuser dieser Größe nebeneinander zu betreiben, oder ob sich die Verwaltung nur als unfähig erweist, das zu tun, das kann ich noch nicht beurteilen. Möglicherweise hat sich auch der Kreistag schwergetan, kostensenkenden Maßnahmen in Bereichen, die sich nicht direkt auf die Versorgung der Patienten auswirken, zuzustimmen. Das sollte sich ändern.

Es werden derzeit eine Fülle von Vorschlägen öffentlich diskutiert, u.a. die Verlegung der Chirurgie nach Herzberg und der inneren Abteilung incl. Chefarzt nach Osterode. Ich möchte, dass diese Vorschläge geprüft werden. Dazu bedarf es nicht nur der Mitwirkung der Spitzenverbände der Krankenkassen, die bisweilen mit niedersachsenweiten Durchschnittszahlen argumentieren, an einer maßgeschneiderten Lösung sollten sich auch die Krankenkassen vor Ort beteiligen.

Wer dagegen die Krankenhausversorgung zentralisieren will, muss wohl in Herzberg anbauen. Wie groß will man diesen Anbau angesichts prognostizierter sinkender Zahl von Pflegetagen eigentlich auslegen? Würde dieser Anbau zu klein, würde das auch die Einwohner im südlichen Teil des Landkreises betreffen. Dieser Anbau wäre vom Land zu finanzieren, evtl. mögliche Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten (ohne Kosten für langfristige Investitionen) dagegen würden sich in einem niedrigeren Pflegesatz widerspiegeln, der die Krankenkassen entlastet.. Eine akkurate Kostenrechnung muss aus dem Blickwinkel der Einwohner erfolgen, die sowohl Krankenkassenbeiträge als auch Steuern zu zahlen haben, im übrigen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Diese Rechnung, muss daher die Personal- und Sachkosten incl. der Kosten für langfristige Investitionen aufführen. Es wäre eine überaus interessante Frage, wie sich denn die Kassen zu einer Zentralisierung des Angebotes stellen würden, wenn sie selbst diesen Anbau zu finanzieren hätten. Erst dann hätte jemand ein originäres Interesse daran, diese Kostenrechnung ernsthaft aufzustellen. Der offenbar nie genutzte §18b KHG gibt den Krankenkassen diese Möglichkeit, den Anbau zu finanzieren, da sie den Nutzen davon haben. Ich gehe aus, dass sich die Unwirtschaftlichkeit eines Anbaues dann erweist, wenn eine akkurate Kostenrechnung vorliegt.

Die Effizienzsteigerung der Krankenhäuser darf sich nicht einseitig an den Interessen der Krankenkassen orientieren, die ja nur einen Teil der wahren Kosten eines Krankenhauses sehen. Ist das Krankenhaus Osterode einmal geschlossen, bekommt es niemand wieder auf. Angestrebt werden muss jetzt eine langfristige Lösung, die ruhig und ohne Vorurteile im Zusammenwirken aller Betroffenen gesucht werden muss. Der Stellenplan der Krankenhäuser enthält aus meiner Sicht im wesentlichen nur die Streichung unbesetzter Planstellen, ich werde dem zustimmen.

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FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/kt-rede-haushalt1997.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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