FWG Osterode am Harz Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte. |
ich bedanke mich herzlich für Ihr Schreiben vom 18. 9. namens des Fördervereines Dorfgeschichte und Brauchtum Schwiegershausen e. V.. Das von Ihnen und Ihrem Verein betriebene Museum "Hus in Dieke" ist mir von einer Besichtigung im Jahr 2006 anlässlich des Partneraustausches mit unserer Partnergemeinde Armentieres gut bekannt. Ich weiß Ihr großes Engagement und ihren Einsatz für den Erhalt und die Erinnerung an die dörflichen Traditionen der Ortschaft Schwiegershausen sehr zu schätzen.
Ich habe mich als Ratsherr der Stadt Osterode mit der beabsichtigten Zusammenfassung der Schule in Schwiegershausen mit der in Dreilinden am Standort Dreilinden umfassend auseinandergesetzt, dazu gehörte selbstverständlich auch eine Besichtigung beider Schulen sowie die Teilnahme an der vom Ortsrat Schwiegershausen durchgeführten Bürgerversammlung.
Ich habe diese schwerwiegenden Argumente als politischer Entscheider abzuwägen gegen das Interesse der Schüler an einer optimalen Beschulung und Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen. Ohnehin kann ich mich nicht ausschließlich von den Interessen einzelner Ortschaften leiten zu lassen, sondern muss das Wohl der gesamten Stadt und all ihrer Ortschaften im Auge haben. So hat sich z. B. der Ortsrat Dorste einstimmig gegen den Antrag der FWG auf Schließung der dortigen Schule ausgesprochen, der Ortsrat der Ortschaft Förste einstimmig dafür. Beiden Ortschaften zusammen konnte man es naturgemäß nicht gleichzeitig "recht" machen.
Alle mir bekannten Prognosen, auch bezogen auf den Landkreis und die Stadt, gehen von einem erheblichen Bevölkerungsrückgang aus. Dies liegt nicht nur an der Zahl der Kinder pro Frau (ca. 1,4), sondern vor allem an der Zahl der Frauen selbst. Wenn langfristig nur 1,4 Kinder pro Frau geboren werden statt der mindestens 2, die man für eine Beibehaltung der Bevölkerungsgröße brauchen würde, so sind dies 30 % zu wenig Kinder und spätere Erwachsene. Grob gesprochen, schrumpft die Gesamtbevölkerung pro Generation von 30 Jahren somit auf 70 %, in 60 Jahren also auf 49%, in 180 Jahren wird die Bevölkerung der Bundesrepublik dann von jetzt 80 Millionen Einwohner auf 9 Millionen abgenommen haben. Wir sehen jetzt den Anfang dieser Entwicklung, und zwar besonders deutlich bei den Kindern. Bezogen auf die Stadt Osterode hatten wir im Schuljahr 2001/2002 1108 Grundschulkinder, 2008/2009 (jetzt) 807, 2012/2013 werden es 748 sein. Nimmt man die Altersjahrgänge 6-9, so ergibt sich aus einer mir vorliegenden Bevölkerungsprognose des Institutes für Entwicklungsplanung Hannover (Ausgangsbasis 31. 12. 1999) für die Jahrgänge 6-9 Jahre 1033 Kinder für 2001, 857 für 2008, 781 für 2012 und 728 für 2018 (dem Endzeitpunkt für diese Prognose). Sicherlich können sich durch Zu- und Abwanderungen noch Änderungen ergeben, ich gehe aber davon aus, dass der Trend intakt bleibt, da der Rückgang bis jetzt im Wesentlichen zutreffend prognostiziert wurden.
Ich denke, man sollte den Kindern in Schwiegershausen nicht das Gefühl geben, in Dreilinden und mit dem leider notwendigen Schülertransport kämen unhaltbare Zustände auf sie zu. Es ist völlig legitim und auch notwendig, die Interessen der Ortschaft so engagiert vorzutragen, wie Sie dies getan haben. Die Kinder selbst sollte man allerdings aus dieser Diskussion heraushalten, um überflüssige Verunsicherungen zu vermeiden. Sie sollen sich doch auf ihren neuen Lebensabschnitt, in dem sie eine Menge lernen werden und auf den sie sicherlich neugierig sind, freuen können. Verglichen mit zahlreichen Standorten in Innenstädten von Großstädten leben wir sowohl in Schwiegershausen als auch in der Kernstadt doch im Paradies, oder? Vielleicht haben Sie ja auch Kontakt zu Dorster Eltern und lassen sich da über deren Erfahrungen mit der Zusammenlegung der Schulen berichten?
Für weitere Gespräche stehe ich jederzeit zur Verfügung. Sie können mit diesem Brief selbstverständlich so verfahren, wie Sie es wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wegener, Ratsherr Stadt Osterode am Harz (FWG)
Anmerkung: Dieser Brief wurde für das Web bearbeitet. Dabei wurde der Briefkopf entfernt, zur besseren textlichen Gliederung wurden Überschriften eingefügt. Die Veröffentlichung erfolgt mit Einverständnis der Adressatin.
Leserbrief vom 1. Oktober 2008
zu Ihrer Stellungnahme, insbesondere dem Absatz "Jahrgangsübergreifender Unterricht/Kombiklassen", habe ich folgende korrigierenden Anmerkungen zu machen.
Im § 106 Abs. 1 NSchulG wird die Aufgabe des Schulträgers beschrieben und die Maßgabe des Bedürfnisses erwähnt.
§106 Errichtung, Aufhebung und Organisation von staatlichen Schulen
(1) Die Schulträger sind verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben.
Die Erläuterung, was ein Bedürfnis ist, beschreibt Abs. 4:
(4) Ob ein Bedürfnis nach den Absätzen 1 bis 3 besteht, stellt die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger insbesondere unter Berücksichtigung
Der Absatz 4 kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass der Schulträger ausschließlich aus pädagogischen Begründungen zu einer Schulschließung kommt. Die Darlegung des Bedürfnisses sollte vor allem die drei in Absatz 4 genannten Themen berücksichtigen.
Weder die persönliche Meinungsäußerung von Schulleiterinnen und Schulleitern zu gewünschten Schulgrößen noch die Aussage zu der Lehrerversorgung oder Qualität der Schulen mit Kombiklassen sollten zur Argumentation laut § 106 herangezogen werden.
Die Aussage, dass bei einer Kombiklasse deutlich weniger Lehrerstunden zur Verfügung stehen, muss anders interpretiert werden.
Die Unterrichtsversorgung der Schulen mit und ohne Kombiklassen wird in Niedersachsen nach dem Klassenbildungserlass einheitlich berechnet. Für die Unterrichtsversorgung aller ca. 180 Schulen in den Bereichen Göttingen, Northeim und Osterode trage ich die Verantwortung. Die Grundschulen sollen nach Vorgabe möglichst mit 102 % versorgt werden. Ich versorge sowohl Schulen mit als auch Schulen ohne Kombiklassen mit ca. 102 %. Die Unterrichtsversorgung ist somit sichergestellt, ob es sich um Schulen mit oder ohne Kombiklassen handelt.
Hier nochmals ein Rechenbeispiel:
Klasse | Schülerzahl | Sollstunden |
---|---|---|
1 | 18 | 20 |
2 | 20 | 22 |
3 | 21 | 26 |
4 | 24 | 26 |
Schule A (einzügige Grundschule)
Der Grundbedarf für die 4 Klassen beträgt 94 Lehrersollstunden. Bei einer Versorgung mit 102 % wären das also ca. 96 Lehreriststunden.
Klasse | Schülerzahl | Sollstunden |
---|---|---|
1 | 16 | |
2 | 8 | 24 |
3 | 21 | 26 |
4 | 24 | 26 |
Schule B (Schule mit Kombiklasse 1/2)
Der Grundbedarf für 3 Klassen beträgt 76 Lehrersollstunden. Bei einer Versorgung mit 102 % wären das also ca. 78 Lehreriststunden.
Die Unterrichtsversorgung ist jederzeit gesichert. Beide Schulen sind zu 102 % versorgt!!
Ich hoffe, mit meinem Schreiben zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Gerald Müller
Regierungsschuldirektor
Unterrichtsversorgung und Personalplanung
Landesschulbehörde
Außenstelle Osterode
Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.
FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/grundschule-schwiegershausen210908.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de