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Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft in Südniedersachsen

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Kreistag (Redemanuskript)

Kooperation

Anrede,

der Kreistag wird heute die Verwaltung beauftragen, eine Kooperation in Südniedersachsen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft zwischen den Landkreisen Osterode, Northeim und Göttingen sowie der Stadt Göttingen vorzubereiten.

Die Eckdaten

Vorgesehen ist der Bau und gemeinsame Betrieb einer Anlage zur Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung (MBA) bzw. zur Mechanisch-Biologischen Stabilisierung (MBS) auf der Basis einer kommunalen Organisation auf dem Gebiet der Deponie Deiderode des Landkreises Göttingen; die Umlegung der Kosten für Verwertung, Umschlag und Transport in gleicher Höhe pro Tonne sowie die Ablagerung der vorbehandelten Restabfälle auf der Northeimer Deponie Blankenhagen. Die Deponien der Landkreise Osterode und Göttingen werden geschlossen, die Kosten der jeweiligen Altbereiche trägt der jeweilige Deponiebetreiber selbst. Mittelfristig soll die Osteroder Deponie Hattorf Zentraldeponie für sog. inerte (TASi I) Abfälle) werden. Eine weitere gemeinsame Aufgabenerfüllung soll angestrebt werden.

Vorteile für Alle

Göttingen bekommt also die Anlage, und damit die Wertschöpfung, Northeim kann seine Deponie verfüllen, die als einzige der drei Deponien noch eine ausreichende Reichweite hat und der Landkreis Osterode bekommt Solidarisierung insbesondere hinsichtlich der Transportkosten. Niemand weiß, welche Mengenentwicklung wir innerhalb des Planungszeitraumes von 25 Jahren erleben werden, niemand weiß, welche Änderungen der Vorschriftenlage wir noch erdulden müssen: Diese Risiken werden auf viele Schultern verteilt, die vier Partner vertreten eine halbe Million Einwohner. Der Landkreis Osterode - mit 85000 Einwohnern die kleinste der beteiligten Gebietskörperschaften - hat an dieser Kooperation ein besonderes Interesse: Für den Bau der Anlage sind ca. 40 Mio. Euro vorgesehen, mit dem Bau einer eigenen Anlage (Kosten ca. 18 Mio. Euro bei fast doppelt so hohen spezifischen Betriebskosten) wäre unser Landkreis überfordert gewesen.

Die Auswirkungen auf die Abfallgebühren

Zur Frage der zukünftigen Gebührenentwicklung und der Frage, wer sie zu vertreten hat, ist anzumerken, dass es Spekulation wäre jetzt die künftige Gebührenhöhe abschätzen zu wollen - die Anlage ist ja noch nicht einmal ausgeschrieben. Fest stehen allerdings zwei Dinge. Die Gebühren werden deutlich steigen, und zweitens hat dies nicht der Landkreis zu vertreten, sondern der Bund. Die jetzt zu vereinbarende Kooperation kann nur noch das Ziel verfolgen, bei einer vorgegebenen Vorschriftenlage den für unsere Einwohner günstigsten Weg zu finden.

Ärger über Verhalten des Bundes

Als Abgeordneter einer rein regional aktiven Wählergemeinschaft möchte ich hier beträchtlichen Ärger am Verhalten des Bundes zu Protokoll geben, und mit diesem Ärger stehe ich auch nicht allein.Bereits im April 1996 wies der Oberkreisdirektor des Landkreises Osterode in einem in der FAZ veröffentlichten Leserbrief auf die Auswirkungen der 1993 in Kraft getretenen Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) hin, die allen Kreisen und Städten vorschrieb, bis spätestens 2005 den Abfall zu verbrennen. Da mehr als die Hälfte der niedersächsischen Deponien weit über das Jahr 2005 hinausreichten, bliebe teuer bezahlter Deponieraum unverfüllt, zusätzlich müssten für mindestens 30 Jahre Nachsorgekosten für dann eben halbleere Deponien bezahlt werden. Als Folge drohe eine Versechsfachung der Müllgebühren, so der Oberkreisdirektor 1996 aufgrund der damals bekannten Preis - und Mengengerüste. Eine Versechsfachung der Gebühren - also eine Gebührenexplosion - lässt sich aufgrund des Gutachtens mittlerweile zwar ausschließen, ein starker Gebührenanstieg allerdings wird unvermeidbar sein. Zur Frage, wer denn das alles bezahlen soll, teilte die Bundesregierung 1992 mit: "Dem Bund entstehen durch die Umsetzung der TASi keine unmittelbaren Kosten. Insbesondere bei den Kommunen fallen Kosten an, vor allem für ... Hausmüllverbrennungsanlagen. Es ist vertretbar, die ... Mehrkosten vollständig über eine Erhöhung der kommunalen Gebühren für die Abfallentsorgung auf die Verbraucher überzuwälzen". Wer die Musik nicht bezahlen muss, die er bestellen darf, der lässt eben Michal Jackson einfliegen. Da in der Folge alle Kommunen versuchten, ihre Deponien bis 2005 noch zu verfüllen - bei uns wird dies aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar hinsichtlich der bereits ausgebauten Teile unserer Deponie auch fast gelingen - stiegen die mittleren Entfernungen für Mülltransporte innerhalb von 10 Jahren von 30 auf 300 km an, so Prof. Kranert von der FH Wolfenbüttel im Juni 2000. Berichtet wurde von einem süddeutschen Landkreis, der sogar Detektive einsetzte, um den Müll am Verlassen des Landkreises zu hindern.

Im März 2001 wurde die TASi dann durch die neue Bundesregierung geändert (deutliche Impulse dafür kamen mit den ins Bundeswahlprogramm der SPD 1998 aufgenommenen Vorschlägen der SPD-Ortsvereine Osterode und Herzberg aus unserem Landkreis). Nun ist neben der Verbrennung auch die MBA zulässig, deren Kosten allerdings denen der Verbrennung gleichkommen: Allerdings lassen sich dabei die Deponien noch weiternutzen, wenn auch mit deutlich reduzierter Menge. Dass diese neuen Optionen auch tatsächlich günstiger sind - zumindest in Südniedersachsen - zeigt das Gutachten. Danach ist die Verbrennungsvariante incl. der Kosten für Deponieschließung mit einem Mittelwert von ca. 200 Euro/Mg deutlich teurer als die MBA und MBS-Varianten mit ca. 155 Euro/Mg im Mittel. Dies ist der Grund, warum Südniedersachsen nun verfahrensoffen lediglich MBA und MBS ausschreibt, die Verbrennung bleibt außen vor.

Kostengünstigster Weg bei Einhaltung der Bundesgesetzgebung

Ich hatte im April 2000 im Vorfeld der anstehenden TASi-Änderung vorgeschlagen, bereits planfestgestellte, hochwertige Deponien wie die in Hattorf auf Basis einer Ausnahmegenehmigung unter Nutzung sämtlicher Ausbauoptionen vollständig mit unvorbehandeltem Restmüll zu verfüllen, und erst danach in die Verbrennung einzusteigen: Dies hätte uns wohl für weitere 20 Jahre dauerhaft niedrige Abfallgebühren gewährleistet. Leider ist uns dieser Weg aufgrund der Bundesgesetzgebung versagt geblieben; die Gründe dafür sind mir unbekannt. Die Aufgabe, unter Einhaltung dieser Bundesgesetzgebung jetzt den für die Einwohner Südniedersachsens kostengünstigsten Weg zu finden, haben wir allerdings - wie ich meine - gelöst. Dank dafür gebührt insbesondere auch den beteiligten Mitarbeitern der vier Verwaltungen und den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, die in Tausenden von Arbeitsstunden und einem Prozess des Gebens und Nehmens diesen Vorschlag erarbeitet haben, dem ich heute genau so auch zustimmen werde.

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