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Zur Vorbereitung der entsprechenden Abwägungsprozesse wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis spätestens zum März 2002 dem Rat einen Bericht hinsichtlich der städtischen Mietwohngrundstücke zu erstatten. Dieser Bericht soll mindestens eine objektbezogene Aufstellung folgender Entscheidungsgrundlagen enthalten:
Die Stadtverwaltung wird ferner beauftragt, in den Fällen, in denen ein Verkauf zu wirtschaftlichen Bedingungen aus ihrer Sicht möglich ist, Verkaufsverhandlungen bis zur Entscheidungsreife zu konkretisieren und dem Rat bzw. dem Verwaltungsausschuss ggf. den Verkauf vorzuschlagen.
Anmerkung: Dem Antrag wurde in der Ratssitzung vom 20. 12. 2001 einstimmig zugestimmt
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