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Haushalt

Kassenkreditermächtigung der Stadt Osterode am Harz

Von Dr. Wolfgang Wegener, Ratsherr der Stadt (FWG)

Zahlungsunfähigkeit in letzter Minute abgewendet

Knapp zwei Monate nach der ersten Nachtragssatzung brachte die Verwaltung in der Ratssitzung am letzten Donnerstag, dem 25. November den zweiten Nachtrag ein, der ausschließlich den § 4 (Kassenkredite) der Haushaltssatzung ändert.

Haushaltsrechtlich dienen Kassenkredite dazu, den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln (z. B. Steuereinnahmen) zu überbrücken. Es sind daher keine allgemeinen Deckungsmittel, Kassenkreditermächtigungen in Höhe von mehr als ein 1/6 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes rechtfertigen den Anfangsverdacht einer unzulässigen Dauerfinanzierung und müssen daher kommunalaufsichtlich genehmigt werden. Beschlossen wurde in der Sitzung mehrheitlich, die Kassenkreditermächtigung von 12,6 Mio. Euro (2/6 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes) auf 16,5 Mio. Euro zu erhöhen.

Der Vertreter der FWG Dr. Wolfgang Wegener wies darauf hin , dass sonst wahrscheinlich die Dezembergehälter nicht mehr hätten gezahlt werden können und zeichnete die Entwicklung der Kassenkreditermächtigung nach. Diese habe in den neunziger Jahren konstant 2,6 Mio. Euro (5 Mio. Mark) betragen, um danach dramatisch zu steigen: 4,1 Mio. Euro im Jahr 2000, 6,1 Mio. Euro 2001, 6,2 Mio. Euro 2002, 6,8 Mio. Euro 2003, 12,8 Mio. Euro im Grundhaushalt 2004 und nun der Anstieg auf 16,5 Mio. Euro. Die Dramatik werde dadurch deutlich, dass allein der jetzt beschlossene Anstieg der Kassenkreditermächtigung um 3,9 Mio. Euro, dessen Notwendigkeit die Verwaltung beim ersten Nachtrag vor knapp zwei Monaten nach Aussage im Finanzausschuss nicht vorhergesehen hat, das 1,5-fache des gesamten Kassenkreditrahmens in den 90-er Jahre beträgt.

Kassenkredite finanzieren rechtswidrig dauerhaft den Stadthaushalt

Während die Kassenkreditermächtigung in den 90-er Jahren rechtskonform nur sporadisch in Anspruch genommen wurde - die gezahlten Zinsen lagen bei ca. 10 000 Euro jährlich - betrugen die Zinszahlungen für die Kassenkredite im Jahr 2000 52 TEuro, 2001 43 TEuro, 2002 150 TEuro, für 2003 sind 150 TEuro veranschlagt, für 2004 bereits 250 TEuro. Die Kassenkreditermächtigung wird also mittlerweile erheblich und dauerhaft in Anspruch genommen, was rechtswidrig ist (Verstoß gegen Ausführungsbestimmungen zu §94 NGO). Würden derartige Verstöße gegen geltendes Haushaltsrecht von den Aufsichtsbehörden nicht seit längerem stillschweigend hingenommen, wäre der Bevölkerung schon seit Jahren klar, in welch obszönem Ausmaß in diesem Land, aber auch in Osterode, der einwohnerbezogen einnahmestärksten Gemeinde im Regierungsbezirk, über die Verhältnisse gelebt wird, und zwar auf Kosten der Zukunft unserer Kinder.

Was Du heute kannst besorgen...

Zu den Ursachen dieses von der SPD-Fraktion und der FDP im Rat zu verantwortenden Scherbenhaufens verwies der FWG Vertreter im Rat auf die alte Lebensweisheit: "Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen". Diese Lebensweisheit habe die Mehrheit, assistiert von der Gruppe "CDU-Fraktion" seit vielen Jahren missachtet. So könnten z. B. 1,5 Mio. Euro für den kürzlich beschlossenen Sauna-Ausbau im Spaßbad Aloha (bis auf die FWG stimmten alle anderen zu) nicht mehr zur Verstärkung des Stadthaushaltes herangezogen werden, da sie ja verbaut werden (Die haushalttechnische Umsetzung einer derartigen Verstärkung (s. dazu den Berichtspunkt vom 15. 9. 2004) wurde im übrigen vom Vorsitzenden der Gruppe "CDU-Fraktion" (Realschulrektor) mit der an die Adresse des FWG-Vertreters gerichteten Bemerkung "Sie schnallen es nicht!" bezweifelt. Dieser weitere Tiefpunkt beim Umgangston im Rat blieb vom Ratsvorsitzenden (SPD) ungerügt, der anschließend - ohne den Vorsitz niederzulegen - in die Debatte mit der Bemerkung eingriff, der Ausbau der Sauna sei notwendig, um die Stadt attaktiver zu machen). Und hätte - als weiteres Beispiel aus jüngster Zeit - die Verwaltung bei Verabschiedung des ersten Nachtrags geahnt, dass knapp zwei Monate später die Zahlungsunfähigkeit der Stadt unmittelbar bevorsteht, hätte sie es möglicherweise unterlassen, erfolgreich auf den Abschluss eines neuen Vertrages für den Stadtbus mit Verdoppelung der Linienführung zu dringen (oder etwa doch nicht?).

In den Wind geschlagen

Dass es selbstverständlich möglich ist, die Finanzentwicklung auch für wesentlich längere Zeiträume als nur für zwei Monate vorauszusagen, zeigen unsere Reden zum Haushalt der Stadt Osterode am Harz, die Sie in diesem Schwerpunkt zum Haushalt der Stadt Osterode finden. Wir verweisen besonders auf die Rede der FWG-Fraktion vom 20. 12. 2001 zum Haushalt 2002, in der eine Fünf-Jahres-Bilanz für die Wahlperiode 1996-2001 gezogen wird, aber auch auf unsere gründliche Analyse vom 28. 1. 2000 zum letzten noch ausgeglichenen Haushalt 2000.

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